{"ars":["160000000000"],"availableLanguages":["de","en"],"details":[{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"24","links":[],"text":"<p>Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.</p>","title":"Kurzinfo","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"23","links":[],"text":"<p>Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde</p>","title":"Ansprechpunkt","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"06","links":[],"text":"<p>Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.</p>","title":"Beschreibung","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"09","links":[],"text":"<ul>\n\t<li>Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.</li>\n\t<li>Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.</li>\n\t<li>Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.</li>\n</ul>","title":"Voraussetzungen","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"08","links":[],"text":"<ul>\n\t<li>Geburtsurkunde Kind</li>\n\t<li>Personalausweise oder Reisepässe</li>\n\t<li>Eheurkunde</li>\n\t<li>Einwilligungserklärung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt</li>\n\t<li>Sorgerechtsnachweis</li>\n\t<li>gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes</li>\n</ul>\n\n<p>Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.</p>","title":"Erforderliche Unterlagen","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_moduleDetail","details":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"98","links":[],"text":"<p>Die Abgabe einer familienrechtlichen Erklärung kostet in Thüringen 25,00 €. Sollten die Erklärungen zeitlich getrennt abgegeben werden, weil z. B. der andere Elternteil die Einwilligung bei einem anderen Standesamt abgeben möchte, kostet diese Erklärung in Thüringen &#xa0;zusätzlich 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.</p>","title":"Kosten & Gebühren","xZufiCategory":"KOSTEN"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"07","links":[{"uri":"https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1618.html","title":"§ 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)"},{"uri":"https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45b.html","title":"§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)"}],"text":"","title":"Rechtsgrundlage(n)","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"02","links":[],"text":"Familienname Änderung Kind - Einbenennung oder Rückbenennung","title":"Leistungsbezeichnung","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"03","links":[],"text":"Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern","title":"Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_module","additionalInformation":[],"accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"11","links":[],"text":"<p>Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.</p>\n\n<p>Für die Einbenennung müssen der bzw. die sorgeberechtigte(n) Elternteil(e), der Ehegatte und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.&#xa0;</p>","title":"Verfahrensablauf","xZufiCategory":"TEXT_MODUL"},{"@type":"_moduleDate","date":"2022-08-30","accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"93","text":"Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales","title":"Fachliche Freigabe","xZufiCategory":"FACHLICHE_FREIGABE"},{"@type":"_module","accessChannel":"ONLINE_OFFLINE","code":"94","links":[{"uri":"https://buerger.thueringen.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=212898969&tsa_sprache=de_DE","title":"Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern"}],"title":"Ursprungsportal","xZufiCategory":"URSPRUNGSPORTAL_MODUL"}],"externalLastUpdate":"2025-11-10T15:49:53.035Z","forms":[],"id":"L100038.LB.212898969","languageCode":"de","languageComplete":{"en":false},"lastUpdate":"2026-11-01T02:45:22.124357236Z","leikakeys":["99083001011008"],"name":"Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern","onlineServiceLinks":[],"organisations":[{"id":"L100038.OE.213562563","title":"Stadtverwaltung Jena - Team Standesamt","role":{"name":"Zuständige Stelle","code":"02","uri":"urn:xoev-de:fim:codeliste:xzufi.zustaendigkeitsrolle","version":"1"},"criteria":[]}],"personalMatters":[{"code":"1000000","name":"Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger","children":[{"code":"1020000","name":"Partnerschaft und Familie","children":[{"code":"1020300","name":"Eheschließung","children":[]}]},{"code":"1070000","name":"Ausweise und Dokumente","children":[{"code":"1070200","name":"Urkunden und Bescheinigungen","children":[]}]}]}],"validityPeriods":[{"validFrom":"1970-01-01","validTo":"2999-12-31"}]}